Offenes Feuer bzw. Feuerstelle

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, das ein Offenes Feuer nur in einer Feuertasse, oder im Griller erlaubt ist. 

11.07.2025

Regelanpassung "Fischen auf Raubfisch" am Jöss 1.

Ab sofort dürfen Raubfische am Jöss See 1 nur mehr mit Kunstköder befischt werden.

Das bedeutet die Verwendung eines "toten Köderfisches" ist nicht mehr erlaubt.

29.06.2025

Fischen ohne gültige Fischerkarte.

Werte Lizenznehmer/In, aus gegebenen Anlässen in letzter Zeit sehen wir uns gezwungen, bei Verstößen gegen unsere Fischereiordnung oder gegen das Stmk. Fischereigesetz, ein Angelverbot in den Gewässern des FZZ bis zu 5 Jahre oder auf unbestimmte Zeit zu verhängen.

Solche Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit einer Geldstrafe bis zu 2.200 Euro zu bestrafen.

Rechtsgrundlagen

§§ 12 bis 1526 Steiermärkisches Fischereigesetz

18.02.2025

Tigernussverbot.

Das Füttern mit Tigernuss ist nicht mehr erlaubt.

Tigernuss
22.04.2023