Offenes Feuer bzw. Feuerstelle
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, das ein Offenes Feuer nur in einer Feuertasse, oder im Griller erlaubt ist.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, das ein Offenes Feuer nur in einer Feuertasse, oder im Griller erlaubt ist.
Ab sofort dürfen Raubfische am Jöss See 1 nur mehr mit Kunstköder befischt werden.
Das bedeutet die Verwendung eines "toten Köderfisches" ist nicht mehr erlaubt.
Werte Lizenznehmer/In, aus gegebenen Anlässen in letzter Zeit sehen wir uns gezwungen, bei Verstößen gegen unsere Fischereiordnung oder gegen das Stmk. Fischereigesetz, ein Angelverbot in den Gewässern des FZZ bis zu 5 Jahre oder auf unbestimmte Zeit zu verhängen.
Solche Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit einer Geldstrafe bis zu 2.200 Euro zu bestrafen.
§§ 12 bis 15, 26 Steiermärkisches Fischereigesetz
Das Füttern mit Tigernuss ist nicht mehr erlaubt.