Grundwasserschongebiet 

Übermäßiges Anfüttern ist verboten sowie Futterboote. Die Verwendung von Futterraketen und PVA Material ist erlaubt. Tigernüsse sind generell verboten. Notstromaggregate verboten. 

Fangen und Freilassen

Fische dürfen nach dem Fang niemals in das Boot gehoben werden. Der Fisch muss mit samt dem Kescher im Wasser, an das Ufer gebracht werden.

Foto- und Video-Aufnahmen

Ausgedehnte Foto- oder Videosessions außerhalb des Wassers werden nicht toleriert. Die Fische müssen immer mit Wasser befeuchtet werden, um eine Austrocknung der Schleimhaut zu verhindern. In den Sommermonaten Juni, Juli und August dürfen Fische nur mehr im Wasser fotografiert werden.

Aufbewahrung von Fischen

Das Einsacken bzw. jegliche Hälterung von Fischen ist strengstens verboten. Der Artgerechte Umgang mit Fischen ist Vorrausetzung.

Angel-Ausrüstung

Als Abhakmatten sind ausnahmslos nur Matten der Bauart Cradle oder Schifferl (Wiegen) zugelassen. Ausreichend großer Kescher mit einer Bügelspannweite von min. 90cm ist vorgeschrieben.

Die Verwendung von Klinikum ist Pflicht.

Geflochtene Schnüre verboten.

Monofile Schnur in der Stärke von 0,40mm empfohlen. Bei der Grundangelei ist eine Schlagschnur von 0,50mm monofil vorgeschrieben . Auf der Rolle muss ausreichend Schnur vorhanden sein.

Das Ausbringen der Montagen mit dem Boot ist erlaubt außer beim Jöss 1.

Das Drillen der Fische vom Boot ist erlaubt und wird auch empfohlen.

Elektromotor, Echolot sind erlaubt.

Beleuchtete Marker/Stangenmarker sind grundsätzlich auszuschalten.

Keine Schonhakenpflicht- Drilling strengstens verboten.

Anzahl der Angelruten beziehen sich auf die Angellizenz.

Parken von Fahrzeugen

Die Einfahrt in den abgesenkten Bereich des Sees ist nur zum Be- und Entladen des Fahrzeuges gestatten und muss schnellstmöglich wieder verlassen werden. Das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen im abgesenkten Bereich ist nicht gestattet.

Müll

Die Fischplätze sind während des gesamten Aufenthaltes am See in Ordnung zu halten. Müll ist wieder mitzunehmen. Zu widerrechtliche Müllablagerungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

Offenes Feuer

Offenes Feuer ist nur in Feuertassen, oder im Griller erlaubt. Ein angemessenes Verhalten gegenüber den Angelkollegen ist Voraussetzung. Übermäßiger Alkoholkonsum wird nicht toleriert.

Beaufsichtigung des Angelplatzes

Beim Verlassen des Angelplatzes, müssen die Angelruten aus dem Wasser gezogen werden.

Hunde

Hunde sind am Angelplatz gerne willkommen, jedoch sind sie unter ständiger Kontrolle zu halten. Hundekot ist zu entfernen.

Sanitäranlagen

Die Benützung der WC-Anlagen ist ZWINGEND VORGESCHRIEBEN. Nach Verlassen der Anlage sind die Angelplätze vollständig zu räumen.

Kontrolle durch Aufsichtsorgane

Die Fischereiberechtigung ist den Aufsichtsorganen auf Verlangen jederzeit vorzulegen. Nach Aufforderung ist die Kontrolle vom Angelgerät, Gepäckstücken und des KFZ zu ermöglichen.

Bei Nichteinhaltung bzw. anderweitiges groben Vergehen, ist jederzeit mit dem Verlust der Fischereiberechtigung und mit einem Verweis der Anlage zu rechnen.

Boote

Die Verwendung von Booten ist auf eigene Gefahr gestattet (außer die See-Sonderregeln verbieten diese). Der Verein übernimmt keine Haftung. Bei der Verwendung von Booten herrscht Schwimmwesten Pflicht.

Angeln mit Minderjährigen

Bei Anglern unter 18 Jahren haften die Erziehungsberechtigen bzw. übernehmen diese die volle Verantwortung.

Sonderregeln für Jösser See 1

  • 2 Stk. Angelruten erlaubt.
  • Entnahme von 2 Stk. Karpfen pro Tag bis 4 kg erlaubt.
  • Karpfen zwischen 4+5 kg sind in der Fangstatistik mit 2Stk. einzutragen.
  • Boote verboten.
  • keine Platzreservierung.
  • Raubfischen nur auf Wels erlaubt.

Sonderregeln für Jösser See 2

  • Raubfischen verboten.
  • Fischentnahme verboten.
  • Schnurstärke min. 0,40mm.
  • Reservierung notwendig.

Sonderregeln für FZZ See

  • Raubfischen verboten.
  • Fischentnahme verboten.
  • Schnurstärke min. 0,40mm.
  • Es kann der ganze See reserviert werden- außer Aufseherplatz.
  • Reservierung notwendig.

Sonderregeln für Oswald

  • Schnurstärke min. 0,40mm.
  • Fischen nur auf gekennzeichneten Flächen siehe Übersichtkarte-orange Linie.
  • Parken nur auf gekennzeichneten Parkplätzen siehe Übersichtkarte.

Sonderregeln für Aldrian

  • Friedfischentnahme verboten.
  • Schnurstärke min.0,40mm.
  • Reservierung notwendig.
  • Achtung- Fischen auf Platz 1-5 vorübergehend nicht möglich.
  • Beim Schongebiet gilt absolutes Angel-Bootsfahrverbot.

Sonderregeln für Klein-Oswald

  • Raubfischen verboten.
  • Fischentnahme verboten.
  • Schnurstärke min. 0,40mm.
  • Fischen nur auf gekennzeichneten Flächen siehe Übersichtkarte-rote Line.
  • Parken nur auf gekennzeichneten Parkplätzen siehe Übersichtkarte.